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Presse, Allgemein

Stellungnahme der DLRG LV SH zur Schwimmfähigkeit zum Ende der 6. Klasse (Bericht der Landesregierung)

Veröffentlicht: 22.05.2024
Autor: Thies O. Wolfhagen
Eine frühzeitige Anfänger-Schwimmausbildung ist wichtig, damit am Ende der 4. Klassen möglichst alle Kinder sichere Schwimmer sind!
Das Seepferdchen alleine reicht nicht! - Um im Schwimmen sicher zu sein, sollte es mindestens das DSA in Bronze sein.

Ein Problem steht vor allem: Es fehlt an Schwimmhallen und Wasserflächen für die Schwimmausbildung im Land!

Nachdem Anfang November 2023 u. a. die FDP-Landtagsfraktion die Landesregierung aufgefordert hat, einen schriftlichen Bericht über die Schwimmfähigkeit der Schülerinnen und Schüler in der 4. Klassenstufe des Schuljahres 2023/24 abzugeben, wurde dieser am 06.02.2024 im Landtag vorgelegt.

Nachfolgend hat der Landtag die Landesregierung mit der Drucksache 20/1966 gebeten, in der Mai-Tagung 2024 des Landtages auch einen schriftlichen Bericht über die Schwimmfähigkeit der Schülerinnen und Schüler in der 6. Klassenstufe vorzulegen.

Wenngleich auch dieser Bericht (veröffentlicht am 06.05.24, DS 20/2097) ein positives Bild zeichnet, kann sich die DLRG in Schleswig-Holstein hiermit nicht zufriedengeben!

Ein Problem steht vor allem: Es fehlt an Schwimmhallen und Wasserflächen für die Schwimmausbildung im Land!

 

Im nun vorliegenden Bericht der Landesregierung vom 06.05.24 wird festgestellt, dass 72,7% der Schüler*innen in Schleswig-Holstein zu Beginn der 7. Klassenstufe das Schwimmabzeichen Bronze und damit nachweislich die sichere Schwimmfähigkeit erworben haben. (Dies wird laut Fachanforderungen im Fach Sport zum Ende der 6. Jahrgangsstufe angestrebt.) - Erhoben wurden diese Zahlen an allen Gymnasien und Gemeinschaftsschulen in Schleswig-Holstein unter rund 24.300 Schülerinnen und Schülern.

Dass das Bildungsministerium erneut gezielt nach "Bronze" abgefragt hat, ist aus fachlicher Sicht zu begrüßen, da erst ab dieser Qualifikationsstufe von sicherem Schwimmen gesprochen werden kann. 

Das bedeutet für die Erhebung in den 7. Klassen aber auch: Fast 30% der Kinder und Jugendlichen können zu Beginn der 7. Klasse noch immer nicht sicher schwimmen!

Die DLRG Schleswig-Holstein merkt zudem an, dass bei der Erhebung an den o. g. 280 Schulen nicht die ca. 20% der Schüler*innen berücksichtigt wurden, die aktuell noch nicht-inklusiv an Förderzentren beschult werden. - Gerade vor dem Hintergrund, dass Schwimmen auch gesellschaftliche Teilhabe bedeutet, sollten nach unserer Auffassung auch Kinder z. B. mit besonderem (sonderpädagogischen) Förderbedarf Berücksichtigung in dieser Erhebung finden.

Schon seit geraumer Zeit ist bekannt, dass das Erlernen von Schwimmkompetenzen oftmals z. B. von sozialen, familiären o. ä. Hintergründen abhängt.

Leider finden sich im aktuellen Bericht (anders als in der Erhebung zur Schwimmfähigkeit in den 4. Klassen aus 02/2024) keine detaillierten Auswertungen z. B. nach Kreisen oder Regionen, was weitere Rückschlüsse auf die Aussagefähigkeit der Daten schwierig macht. Es stellt sich darüber hinaus erneut die Frage, ob es z. B. bei ausbleibendem Schwimmunterricht an mangelndem, qualifizierten Personal (Lehrkräftemangel, keine Lehrkräfte mit Schwimmlehrbefähigung) oder an mangelnden Angeboten aus der Region (weiterhin „Corona-Stau“, Müdigkeit zur ehrenamtlichen Arbeit, o. ä.) oder an der nicht erreichbaren Infrastruktur (keine Halle/Schwimmfläche, keine Hallenzeiten) liegt.

Richtig ist, dass die Landesregierung in den zurückliegenden Jahren seit 2018 und besonders nach der Corona-Pandemie umfassende Bemühungen unternommen hat, gemeinsam mit Schulen und Verbänden die Schwimmfähigkeit der Schülerinnen und Schüler zu verbessern. An der auf Seite 5 des Berichts genannten Schwimmlern-Offensive war und ist auch die DLRG in Schleswig-Holstein umfangreich beteiligt, sei es nun durch einen Aufwuchs an zusätzlichen (Anfänger-)Schwimmkursen, die Entwicklung und den Betrieb von inzwischen zwei Schwimm-Mobilen und den Einsatz eines mobilen Schwimmbeckens und -nicht zu vergessen - die Ausweitung der Aus- und Fortbildung der Schwimmausbilder*innen und Schwimmlehrer*innen (der DLRG und Externe).

Die DLRG in Schleswig-Holstein hat im Jahr 2023 über 9.000 Schwimmabzeichen bei Kindern und Jugendlichen in über 900 Schwimmkursen abgenommen. - Hinzu kommen rund 4.000 Rettungsschwimmabzeichen.

Neben der genannten Herausforderung der flächendeckenden Verfügbarkeit von Schwimmstätten in allen Kreisen stellt sich für die DLRG vor allem die bedarfsgerechte Aus- und Fortbildung von Ausbildungsassistenten und Ausbildern Schwimmen (und Rettungsschwimmen) sowohl als logistische wie auch als finanzielle "Mammut-Aufgabe" dar.

Zum Thema der Verfügbarkeit von Schwimmstätten sieht die DLRG die Städte und Kommunen gefragt. Der Erhalt und der Ausbau von Schwimmbädern (nicht Freizeitbädern) ist in den letzten Jahren deutlich vernachlässigt worden. Diese zwingende Aufgabe der Daseinsvorsorge muss wieder in den Fokus der Städte und Gemeinden treten – natürlich auch mit der Begleitung des Landes.

Die DLRG fordert daher erneut zu einer Erhebung der Versorgungslage und des Bedarfs mit einem anschließenden flächendeckenden Dialog auf, um „weiße Flecken“ auf der Bäder-Landkarte in Schleswig-Holstein zu schließen.

 

vorherige Berichte:

Im Bericht der Landesregierung vom 06.02.24 wurde festgestellt, dass 48% aller Kinder in Schleswig-Holstein bereits zu Beginn der 4. Klassenstufe das Schwimmabzeichen Bronze und damit nachweislich die sichere Schwimmfähigkeit erworben haben. (Dies wird laut Fachanforderungen im Fach Sport erst bis zum Ende der 6. Jahrgangsstufe angestrebt.) 

Das bedeutet im Umkehrschluss aber auch: Jedes zweite Kind in Schleswig-Holstein kann zu Beginn der 4. Klasse eben nicht sicher schwimmen!

"Ertrinken ist noch immer eine der häufigsten Unfall-Todesursachen bei Kindern. Genau deshalb sollten die Jüngsten so früh wie möglich das Schwimmen erlernen. Die meisten Kinder wären mit etwa sechs Jahren so weit, die Seepferdchen-Prüfung abzulegen. - Das Bronze-Abzeichen sollte spätestens am Ende der Grundschulzeit abgelegt werden. - Dass jeder zweite Viertklässler nicht sicher schwimmen kann, ist daher keine gute Nachricht, sondern eine schlechte", erläuterte im Februar Thies O. Wolfhagen, Landesgeschäftsführer und Pressesprecher der DLRG in Schleswig-Holstein.

"Kopfwärts ins Becken springen, zwei Meter tief tauchen und 200 Meter schwimmen: Das sollten Kinder im Alter von zehn Jahren können - und nicht erst in der 6. Klasse im Alter von 12 oder 13 Jahren", so Wolfhagen weiter. 

In den meisten kreisfreien Städten und z. B. im Kreis Pinneberg stellte sich die aktuelle Lage sogar noch schlechter dar: In Flensburg kann nicht einmal jedes dritte Kind (32,9 Prozent) das Schwimmabzeichen Bronze vorweisen; im Kreis Pinneberg z. B. sind es nur 44,3%. Auf den unteren Plätzen im landesweiten Vergleich liegen die Städte Kiel (42,6 Prozent) und Lübeck (42,4 Prozent). Positive Spitzenreiter sind die Kreise Dithmarschen (59,5 Prozent), Schleswig-Flensburg (53,9 Prozent) und Rendsburg-Eckernförde (52,1%).

„Es ist erstaunlich, dass der Anteil der sicheren Schwimmer in den Städten niedriger ist als in der Fläche, da in den ländlichen Regionen der Weg zum nächsten Schwimmbad in der Regel weiter ist als in den Städten. Erschwerend hinzu kommen oft auch Einkommen und Bildungsstand in den Elternhäusern: sozial schwache Kinder können deutlich seltener schwimmen, sie lernen es zudem später, was sich dann als schwieriger erweist“, resümierte Wolfhagen.

Herausforderung bleibt die flächendeckende Verfügbarkeit von (freien) Wasserzeiten in erreichbarer Entfernung der Schulen und Verbände. - Die Wartelisten sind zudem noch länger als vor der Corona-Pandemie.

Die Bemühungen der Landesregierung in den letzten Jahren und auch die aktuell laufenden finanziellen Förderprogramme, z. B. für die von der DLRG Schleswig-Holstein betriebenen Schwimm-Mobile oder für den Einsatz eines mobilen Schwimmbeckens sind eine merkliche Unterstützung in den gemeinsamen Bemühungen aller Akteure gegen den "Corona-Stau" in der Anfänger-Schwimmausbildung.

 

Hintergründe:

Die Landesregierung hatte zuletzt im Jahr 2018 zum Thema „Schwimmausbildung in Schleswig-Holstein fördern“ (Drucksache 19/1067) berichtet. Darin wurde festgestellt, dass bei der Schwimmausbildung der Kinder und Jugendlichen in Schleswig-Holstein fachliche Akteure, wie der Schleswig-Holsteinische Schwimmverband e.V. (SHSV) und die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) sowie Eltern und Schulen zusammenwirken. - Ausgehend von der damaligen Bestandsaufnahme zum schulischen Schwimmunterricht und zur Schwimmfähigkeit der Schülerinnen und Schüler wurden seit 2018 die gemeinsamen Bemühungen verstärkt, Kindern möglichst frühzeitig Schwimmkompetenzen zu vermitteln.

In den Jahren 2020, 2021 und 2022 unterbrachen pandemiebedingte Schließungen von Schulen und Schwimmstätten sowie Infektionsschutzmaßnahmen im laufenden Schulbetrieb die gemeinsamen Anstrengungen, allen Kindern und Jugendlichen gesicherte Schwimmfertigkeiten zu vermitteln. - Die DLRG geht davon aus, dass in diesen Jahren etwa 40.000 bis 50.000 Kinder in Schleswig-Holstein keinen Anfängerschwimmunterricht erhalten konnten.

 

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