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Stipendium für Aus- und Fortbildung des DLRG LV SH

Die Aus- und Fortbildung von ehrenamtlichen Mitgliedern der DLRG ist eine Grundvoraussetzung für den Erhalt und den Ausbau der Angebote und Strukturen der DLRG in Schleswig-Holstein. Im Grundsatz sollten die Kosten für Aus- und Fortbildung von den Gliederungen der jeweiligen Mitglieder getragen werden. Mitunter kommt es vor, dass Gliederungen die Kosten hierfür nicht übernehmen können oder wollen. Um es den interessierten DLRG Mitgliedern trotzdem zu ermöglichen, an den vielfältigen Aus- und Fortbildungsangeboten des Landesverbands teilzunehmen, wurde die Möglichkeit eines Stipendiums beim DLRG Landesverband Schleswig-Holstein geschaffen. Pro Jahr stehen bis zu 2.500,- Euro für diesen Zweck zur Verfügung. Nicht ausgeschüttete Gelder werden nicht ins Folgejahr übertragen. Die Mittel werden aus dem LV-Anteil des Spendenmailings des Bundesverbands entnommen.

Hier findet ihr alle Infos zum Stipendium des DLRG Landesverbands SH sowie das Antragsformular: 

Wen fördern wir?

Wir fördern DLRG-Mitglieder aus Gliederungen im DLRG LV-SH, die Ihren Wohnsitz ebenfalls in Schleswig-Holstein haben. Gefördert werden ausschließlich ehrenamtlich tätige Personen. Eine Altersgrenze gibt es nicht.

Was fördern wir?

Wir fördern die Aus- und Weiterbildung in den Bereichen Jugend, Technik sowie der Bereiche Finanzen, Öffentlichkeitsarbeit und der Führungskräfteausbildung. Voraussetzung ist, dass Qualifikationen erworben werden, die für die aktive Mitarbeit in der DLRG nachweislich benötigt werden. Dabei ist es nicht erforderlich, dass die Person bereits einer derartigen Tätigkeit nachgeht. Gefördert werden Lehrgänge in Gliederungen und im DLRG LVSH. Für Lehrgänge, die hier nicht oder nur seltener als jährlich angeboten werden sind auch Förderungen für Lehrgänge beim DLRG Bundesverband sowie bei anderen Landesverbänden möglich.

In welcher Höhe fördern wir?

Je nach Bedarf kann eine komplette Kostenübernahme (Kosten der Aus- oder Fortbildung sowie Fahrkosten), als auch eine anteilige Kostenübernahme beantragt und vergeben werden. Es kann pro Kalenderjahr nur eine Förderung in Anspruch genommen werden,

Welche Voraussetzung gibt es für eine Förderung?

  • Mitgliedschaft und Wohnort im Gebiet des DLRG LVSH
  • Nachweis über Ablehnung der Kostenübernahme durch die Gliederung mit Begründung (bspw. Mail).
  • Aktive ehrenamtliche Mitarbeit in einer DLRG Gliederung im LV SH.

Wer entscheidet über eine Förderung?

Über die Förderung entscheidet das verantwortliche Vorstandsmitglied des jeweiligen Bereiches zusammen mit dem Präsidenten/der Präsidentin und dem/der Jugendvorsitzenden. 

Welche Fristen sind zu beachten?

Anträge müssen bis spätestens eine Woche vor Meldeschluss des jeweiligen Lehrganges der LV-Geschäftsstelle auf dem entsprechenden Antragsformular vorliegen.

Wie beantrage ich eine Förderung durch das Aus- und Fortbildungsstipendium?

Einfach das Antragsformular herunterladen, am PC ausfüllen oder ausdrucken und an die Landesgeschäftsstelle senden. 

 

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