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Zukunft

Veröffentlicht: 30.05.2017
Autor: Jacqueline Woisin
Bild von einer DLRG-Drohne

Das fliegende Auge

Eigentlich hat sich in den letzten zwanzig Jahren im Wasserrettungsdienst gar nicht so viel verändert. Es gibt einen Wachturm für den besseren Überblick, Ferngläser, Boote, Rettungsbretter und die Dinge, die man sonst noch so braucht, um die Sicherheit am Strand zu gewährleisten. Alles so wie früher! Das dachte ich jedenfalls, bis ich erfuhr, dass die DLRG Scharbeutz inzwischen auch Drohnen im Wasserrettungsdienst einsetzt. 

Die Wachstation Scharbeutz gehört mit einer Abschnittslänge von 11,5 km zu den größeren Stationen an der Küste und daher ist man schon seit Jahren immer auf der Suche nach technischen Neuerungen, mit denen man den Wachdienst effektiver und den Strand sicherer machen kann. 

Dass jetzt der Einsatz einer Drohne am Ostseestrand getestet wird, liegt an Christoph Niemann, dem stellvertretenden Vorsitzenden der DLRG Scharbeutz. Bereits in seinem Studium hat sich Christoph mit Drohnen beschäftigt und schließlich auch seine Bachelor-Arbeit über dieses Thema geschrieben. Dadurch hatte er schon länger die Idee, dass sich die Drohnen doch auch für den Einsatz bei der DLRG eignen könnten. 

Über den Hersteller der Elektrofahrzeuge, die am Strand eingesetzt werden, stellte die Gliederung den Kontakt zu einem Drohnenhersteller her, der Drohnen für Vermessungsaufgaben herstellt. Da dieser bereit war, eine Drohne leihweise zur Verfügung zu stellen,  entschloss sich die Gliederung, den Einsatz der Drohne ein Jahr lang zu testen.

Scharbeutz ist aber nicht die einzige Gliederung, die den Einsatz von Drohnen im Wasserrettungsdienst erprobt. Im Internet findet man auch ein Video der DLRG Horneburg. Hier bringt eine Drohne zwei Schwimmern Hilfe in Form von zwei RESTUBES, die über den Patienten abgeworfen werden. Dies ist in der DLRG aber etwas umstritten.

Für die DLRG Scharbeutz wäre dieses Einsatzszenario auch wenig sinnvoll, sagt Christoph. Man habe eine ausgeklügelte Einsatztaktik, indem ein IRB (Inflatable Rescue Boat) in der Regel nach spätestens 90 Sekunden beim in Not geratenen Schwimmer oder bei der in Not geratenen Schwimmerin ist. Der Einsatz einer Drohne dauert aufgrund der rechtlichen Rahmenbedingungen länger. So kann nicht jede_r die Drohne einfach starten und in das Zielgebiet fliegen. Betrieben werden dürfen die Drohen nur durch geschultes Personal. Und dieses ist nicht immer am Einsatzort, sondern muss auch erst alarmiert werden. Außerdem muss der Start- und Landebereich abgesperrt werden. Alle diese Vorbereitungen kosten deutlich mehr Zeit als der Einsatz eines Rettungsbootes. Aus  Sicht von Christoph sind die Drohnen viel besser für die Suche nach vermissten Personen geeignet. Von oben kann man die Wasseroberfläche viel besser absuchen als vom Strand oder vom Boot, da man hier nicht durch Wellen und Reflexion gestört wird. Außerdem ist das Wasser in der Lübecker Bucht in den meisten Fällen so klar, dass man aus einer Höhe von dreißig Metern ohne weiteres auf den Boden der Ostsee sehen kann. In der Vergangenheit musste für so eine Suche immer ein Rettungshubschrauber alarmiert werden. 

Die Vorschriften für den Betrieb einer Drohne waren auch die größte Herausforderung für den Testbetrieb. Zum einen musste bei der Luftfahrtbehörde eine Aufstiegsgenehmigung beantragt werden. Außerdem musste beim Ordnungsamt der Gemeinde eine Genehmigung für den Start von unbemannten Fluggeräten beantragt werden. Das war eine ganze Menge Papierkram, den die Gliederung da zu bewältigen hatte. 

Inzwischen hat der Gesetzgeber den Einsatz von Drohnen etwas erleichtert. So benötigt man für den Einsatz von Drohnen mit einem Gewicht von  5 kg keine Aufstiegserlaubnis mehr. Drohnen ab 2 kg Gewicht dürfen aber weiterhin nur durch geschultes Personal gesteuert werden. Die für die DLRG interessanten Drohnen liegen in den meisten Fällen zwischen diesen beiden Grenzen.

Mitte August letzten Jahres war es dann endlich so weit. Alle Voraussetzungen waren erfüllt und die Drohne konnte in Betrieb genommen werden. Knapp zwei Wochen später hatte die Drohne schon ihren ersten Einsatz. Als vier Langstreckenschwimmer vermisst wurden, konnte mit der Drohne sichergestellt werden, dass sich im Suchbereich keiner der Schwimmer unter Wasser befand. Die Schwimmer wurden schließlich von einem Rettungsboot  aufgefunden und an Land begleitet. Auch wenn die Schwimmer in diesem Fall nicht direkt mit der Drohne entdeckt wurden, hat der Einsatz die Suche vereinfacht, da sehr schnell ein großes Gebiet von der Suche ausgeschlossen werden konnte.

Für die DLRG könnte aber nicht nur der Einsatz von fliegenden Drohnen interessant sein. Inzwischen gibt es auch Drohnen für den Unterwassereinsatz. Eines dieser Modelle kann z.B. bis in eine Wassertiefe von 30 m eingesetzt werden und ist bis zu vier Knoten schnell. Eine Akkufüllung reicht bei dieser Drohne für einen Einsatz von vier Stunden. Der Hersteller bewirbt das Gerät zwar für den Einsatz bei Anglern, aber es ist durchaus vorstellbar, dass damit auch der Einsatz von Rettungstauchern unterstützt werden kann. Neben der serienmäßig eingebauten Kamera, die Videos bis zu einer Auflösung von 3840 x 2160 Pixel aufnimmt, kann man diese Drohne optional auch mit einem Echolot Modul ausrüsten. Mit diesem Echolot kann dann bis in eine Tiefe von 70 m gesucht werden.
 

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