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Informationen über die Jugendhilfestatistik

Veröffentlicht: 09.10.2015
Autor: Daniel Swiatek

-Statistik über die Angebote der Kinder- und Jugendarbeit-

Warum?

Kinder- und Jugendarbeit, also Arbeit, die täglich in den verschiedenen DLRG-Gliederungen geleistet wird, ist ein wichtiger Teil des Leistungsspektrums der Kinder- und Jugendhilfe. Jedoch existiert derzeit über dieses gesamte Leistungsspektrum nur ein geringes empirisches Wissen mit wenig Aussagekraft. Zwar wurde in den letzten Jahrzehnten regelmäßig eine Kinder- und Jugendarbeitsstatistik durchgeführt, jedoch hat sich Jugendarbeit und gerade die Arbeit in den Jugendverbänden wie z.B. der DLRG-Jugend in den letzten Jahren gewandelt. So entspricht das bisherige Erhebungskonzept, welches aus den 80er Jahren stammt, nicht mehr der Wirklichkeit. Daher hat der Gesetzgeber im Jahr 2012, die Erhebung ausgesetzt und die Entwicklung einer überarbeiteten sowie den aktuellen Anforderungen entsprechenden Jugendarbeitsstatistik veranlasst. Die neue Statistik wurde in Zusammenarbeit mit Jugendverbänden, Jugendämtern, Politik und Forschung entwickelt. Die Ergebnisse können dazu dienen, der Politik deutlich zu machen, welche bedeutsame Arbeit in der Kinderund Jugendarbeit geleistet wird. Federführend für die Durchführung der Erhebung in Schleswig-Holstein ist das Statistikamt Nord. 

 

Wer?

In der neuen Jugendarbeitsstatistik sollen Angebote erfasst werden, die von öffentlichen oder anerkannten freien Trägern durchgeführt werden. Freie Träger wie z.B. auch DLRG-Jugenden in den Gliederungen sind/ können vom örtlichen Jugendamt nach §75 (1) und (3) SGB VIII als freier Träger der Jugendhilfe anerkannt/werden. Gemeldet wird nach dem „Verursachungsprinzip“. Führt ihr als Gliederung ein in Frage kommendes Angebot durch, müsst ihr dies melden. Führt ihr eine für die Statistik relevante Maßnahmen in Kooperation mit anderen Gliederungen oder Verbänden durch, ist für die Meldung die hauptverantwortliche Gliederung oder Verband zuständig. Dies müsst ihr im Vorfeld klären. 

 

Wann?

Um Ende 2016 bzw. Anfang 2017 eine neue Jugendhilfestatistik veröffentlichen zu können, werden erstmals im kompletten Kalenderjahr 2015 statistische Daten zur Kinder- und Jugendarbeit deutschlandweit gesammelt. Künftig sollen diese Daten alle zwei Jahre erhoben werden (also immer in den ungeraden Kalenderjahren). 

 

Was MUSS erfasst werden? 

  • offene Angebote, Gruppenangebote, Veranstaltungen und Projekte nach Paragraph 11 SGB VIII (s.u.) wie z.B. der Ausflug ins ARRIBA
  • Fortbildungsmaßnahmen für Eure ehrenamtliche Mitarbeiter/innen
  • wenn ihr Zuwendung aus EU-, Bundes-, Landes- oder kommunalen Mitteln bekommt, auch Zuschüsse aus internationalen Töpfen für z.B. Jugendaustauschmaßnahmen, Stiftungsgelder, etc.
  •  wenn ihr eine pauschale Förderung für eure Arbeit (z.B. eine regelmäßige Summe der Kommune bekommt)
  • wenn Förderungen z.B. an den Kreisjugendring/ Stadtjugendring ging und die finanziellen Mittel an euch weitergeleitet wurden 

 

Was MUSS NICHT erfasst werden?

  • Maßnahmen, für die keine öffentliche und finanzielle Förderung geflossen ist
  • wenn von öffentlicher Seite unentgeltlich z.B. Räume, Personal oder Fahrzeuge zur Verfügung gestellt werden • wenn ausschließlich Sachmittel gefördert wurden
  • Schwimmtraining und Wettkämpfe sowie weitere Angebote, die ausschließlich mit Lebensrettung oder rettungsdienstlichen Leistungen zu tun haben

 

Was steht im § 11 SGB VIII

Zusammengefasst wird hier erläutert, was zu den Schwerpunkten der Jugendarbeit gehört: 

  • Außerschulische Jugendbildung mit allgemeinen, politischen, sozialen gesundheitlichen, kulturellen, naturkundlichen und technischen Bildungsaspekten
  • Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit
  • arbeitswelt-, schul- und familienbezogene Jugendarbeit
  • internationale Jugendarbeit
  • Kinder und Jugenderholung und
  • Jugendberatung

Für jede Maßnahme, getrennt nach drei Angebotsformen, müssen mehrere Fragen beantwortet werden. Insgesamt werden Fragen zu den folgenden sieben Bereichen gestellt:

  1. Art und Rechtsform des Trägers
  2. Art des Angebotes
  3. Durchführungsort
  4. Dauer und Häufigkeit des Angebotes
  5. Angaben zu den Teilnehmenden
  6. Kooperation mit Schule
  7. Angaben zu den bei der Durchführung tätigen Personen

 

Wie? 

Das Erhebungsinstrument, welches zur ersten neuen Jugendhilfestatistik führen soll, wird erstmalig erprobt. Nach derzeitigem Stand müssen alle für die Statistik in Frage kommenden Angebote der Kinder- und Jugendhilfe Anfang 2016 über eine Eingabemaske auf einer Homepage des Statistischen Landesamtes erfasst werden. Um Anfang 2016 auf die Daten des Jahres 2015 zurückgreifen zu können, empfehlen wir dringend schon jetzt für die Statistik relevante Daten zu notieren. 

 

Was passiert, wenn ihr nicht mitmacht? 

Die Erhebung zur Jugendhilfestatistik ist nach Gesetzt eine Verpflichtung. Das statistische Landesamt wird auf euch zukommen. Ihr könnt und dürft Euch hiervor nicht „drücken“. Wenn Ihr in Frage kommende Angebote durchgeführt habt, müsst ihr diese Anfang 2016 melden. Habt Ihr keine entsprechenden Angebote durchgeführt, müsst Ihr dies ebenfalls melden (sogenannte „Fehlanzeige“). Gibt es keine Rückmeldung an das Statistische Landesamt wird dieses wieder auf euch zukommen. Im schlimmsten Fall kann das Statistische Landesamt eine Mitwirkung an der Statistik auf gesetzlicher Basis erzwingen. Es macht also Sinn, dass Ihr Euch mit der Thematik auseinandersetzt und Meldefristen einhaltet.

 

Habt ihr noch Fragen? 

Gern könnt ihr euch bei unserer Bildungsreferentin Madeleine Brandt melden! 

bildungsreferentin@sh.dlrg-jugend.de

04351 71 77 19

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