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DLRG-Stiftung SH: Förderrichtlinien 2020 ff. beschlossen

Veröffentlicht: 19.12.2019
Autor: Thies O. Wolfhagen

Am 11. Dezember 2019 hat der Stiftungsrat der DLRG-Stiftung Schleswig-Holstein in Norderstedt getagt. Neben der Vergabe zahlreicher Förderungen an örtliche Gliederungen der DLRG wurde erstmals eine Förderrichtlinie beschlossen.

Diese neuen Förderrichtlinien, die am 01.01.2020 in Kraft treten, orientieren sich stark an den Rahmenbedingungen, wie sie innerhalb der DLRG zum Beispiel aus dem Strukturförderfonds des DLRG-Bundesverbandes bekannt sind. - Auch die Erstellung eines entsprechenden Antrags an die DLRG-Stiftung Schleswig-Holstein ist ähnlich unkompliziert gehalten. - Dafür liefert die Stiftung das Antragsformular gleich mit.

Der Stiftungsrat hatte für die Förderrichtlinien plädert, da im Jahr 2019 eine recht große Zahl sehr unterschiedlicher Förderanträge bei der Stiftung eingereicht wurden. Die Anzahl war so groß, dass nicht alle Projekte einen Zuschlag erhalten konnten. 

Um zukünftig eine bessere Vergleichbarkeit der Anträge zu erreichen und dem Stiftungsrat die Förderentscheidungen zu erleichtern, würden Richtlinien und Antragformular entsprechend gestaltet. - Beide Dokumente finden sich im u. g. Download dieser Mitteilung.

Darüber hinaus hat die DLRG-Stiftung Schleswig-Holstein im Jahr 2019 Fördermittel in Höhe von insgesamt 10.000,- Euro vergeben. - An welche Projekte diese genau gehen, wird in einem folgenden Bericht beschrieben.

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