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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Landesverband Schleswig-Holstein e.V. findest du hier .
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Die DLRG Schleswig-Holstein bietet durch ihre Aufgaben und die daraus resultierenden unterschiedlichen Angebote einen wichtigen Erfahrungsbereich für Kinder, Jugendliche und junge „Erwachsene“.
Durch vielfältige Angebote wie z.B. Schwimmtraining oder auch Ausflüge und Freizeiten ergeben sich in der DLRG verschiedene Situationen, die die Möglichkeit bieten, Gewalt zu erkennen. Außerdem können sich durch die DLRG-spezifischen Angebote auch Situationen ergeben, die sexualisierte Gewalt begünstigen können.
Um dem Thema besser begegnen zu können, gründete der DLRG Landesverband Schleswig-Holstein gemeinsam mit der DLRG-Jugend Schleswig-Holstein die „Projektgruppe Prävention von Gewalt“. Erfahrene und geschulte Mitarbeiter*innen und Ehrenamtliche mit wachen Augen und einem feinen Gespür stehen als Ansprechpersonen bereit - für alles, was auf der Seele liegt, vielleicht aufhorchen lässt, verunsichert oder einfach ein unangenehmes Gefühl verursacht.
1. aktive Mitarbeitende in der Kinder- und Jugendarbeit für die Handlungsfelder Kinderund Jugendschutz sowie sexualisierte Gewalt zu sensibilisieren.
2. einen sicheren Rahmen zu schaffen, in dem die persönlichen Grenzen gewahrt werden und in dem ein Täter*innen feindliches Umfeld herrscht, sowie
3. Anzeichen von Gewalt und sexualisierter Gewalt ernst zu nehmen und in den Bereichen Kindeswohlgefährdung und sexualisierte Gewalt handlungssicher zu sein.
Dafür bieten wir an: Beratung und Unterstützung für den Verein und Einzelpersonen.
Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls eines Kindes droht oder bereits eingetreten ist. Dies kann bereits vorliegen, wenn Kinder vernachlässigt oder extrem überbehütet werden, die elterliche Aufsichtspflicht vernachlässigt oder physische/psychische Gewalt gegen Kinder angewendet wird. Was tun bei Verdacht?: Melden (z.B. an den Vorstand) macht frei, Hinzuziehung einer Insofa (Insoweit erfahrenen Fachkraft nach §8a SGB VIII) oder eines Kinderschutzzentrums/Familienberatungsstelle zur Einschätzung des Gefährdungsrisikos. Des Weiteren ist es wichtig, das Kind/den Jugendlichen in alle Überlegungen mit einzubeziehen, daher sind sowohl mit einander sprechen als auch weiterführende Beziehungsarbeit zwischen dem Ausbilder und dem Kind/Jugendlichen existentiell wichtig.
Als Mitglied im DOSB sind alle DLRG-Mitglieder verpflichtet, den Ehrenkodex auszufüllen und zu achten. Der Ehrenkodex ist eine Selbstverpflichtungserklärung als ein Präventions-Instrument zum Schutz vor sexualisierter Gewalt. Klicke auf das Dokument, um es dir anzeigen zu lassen oder herunterladen zu können.

Ann-Christin Gerster

Renate Riecken

Robin Wendt

Torben Bläse

Elif Basarin

Lisa Bombe

Melanie Siegfried-Kleinfeld
Das erweiterte Führungszeugnis muss von der jeweiligen Person bei ihrer Meldebehörde beantragt werden. Dazu muss die Gliederung bestätigen, dass die Voraussetzungen für die Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses nach §30a Abs. 1 BZRG vorliegen.
Die Gebühren für die Ausstellung eines erweiterten Führungszeugnisses betragen 13,- EUR. Eine Gebührenbefreiung für die ehrenamtliche Tätigkeit bei gemeinnützigen Trägern ist vom Bundesamt für Justiz ausdrücklich vorgesehen und sollte daher von Ehrenamtlichen unbedingt beantragt werden!
Hier findest du alle Dokumente rund um das Führungszeugnis sowie die PvG-Ansprechpersonen im Landesverband Schleswig-Holstein und weitere Informationen zu Beratungs- und Hilfsangeboten. Klicke auf ein Dokument, um es dir anzeigen zu lassen oder herunterladen zu können.
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