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Wasserretter endlich auch gesetzlich anerkannt

Veröffentlicht: 23.09.2020
Autor: Thies O. Wolfhagen
Einsatz des DLRG-Wasserrettungszuges Kreis Pinneberg Foto: DLRG WRZ PI / Dustin Maack
DLRG-Landesverbandspräsident Jochen Möller freut sich, dass endlich eine gesetzliche Regelung erreicht ist.
Einsatz der DLRG-Wasserrettung in der Lübecker Bucht gemeinsam mit der Feuerwehr.
Auch der stellv. Leiter Einsatz, Jan Frederik Schlie sieht im neuen Gesetz wichtige Rahmenbedingungen gesetzt.

Initiativen hatten Erfolg: Schleswig-Holsteinischer Landtag beschließt Wasserrettungsgesetz zur Einbindung von DLRG, DRK-Wasserwacht und anderen Hilfsorganisationen - Ehrenamtliche Wasserretter sind nun endlich auch gesetzlich anerkannt!

Vertreter der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG), Landesverband Schleswig-Holstein e.V. und anderer Hilfsorganisationen waren seit mehr als 10 Jahren mit Politik und Ministerien im intensiven Austausch, um die notwendige rechtliche Anerkennung der ehrenamtlich tätigen Wasserrettungsorganisationen und deren Lebensrettern in einem gesetzlichen Rahmen zu erreichen.

Nachdem u. a. eine Gesetzesinitiative der Vorgängerregierung gescheitert war, warteten die Lebensretter erneut seit über vier Jahren auf eine Umsetzung mit rechtlicher Verbindlichkeit.

Mit der heutigen Sitzung des Innen- und Rechtsausschusses im Schleswig-Holsteinischen Landtag war es dann nach jahrelangem Ringen geschafft: Die Abgeordneten stimmten für die inhaltliche Anpassung des erst vor den Sommerferien verabschiedeten „Gesetzes zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit im Badewesen“ und dessen Erweiterung um einen Paragraphen 5 und den Begriff „Wasserrettung“. Der Landtag soll die Gesetzesänderung noch in dieser Woche beschließen.

Dieser rechtliche Rahmen befähigt die Wasserretter der Hilfsorganisationen nun endlich, nach landesweit gleichen Standards in der Notfallrettung auf und an Gewässer – nun auch „offiziell“ – mitzuwirken. – Besonders wichtig ist dies im Einsatzfall zum Beispiel für die Nutzung von behördlichem Digitalfunk und von Sonderrechten („Blaulicht“) im Straßenverkehr.

Die eingesetzten und anerkannten Wasserrettungseinheiten sind nun hinsichtlich des Digitalfunks (BOS-Digitalfunk), der Erteilung von Fahrberechtigungen an ehrenamtliche Einsatzkräfte sowie der Nutzung von Sonderrechten den Einheiten z. B. von Freiwilligen Feuerwehren, Technischem Hilfswerk und Rettungsdiensten gleichgestellt. Die Anerkennung der Wasserrettungseinheiten erfolgt durch das für Inneres zuständige Ministerium des Landes Schleswig-Holstein.

„Dieser Schritt der Einbindung war nach Jahren zäher Verhandlungen mehr als überfällig“, so Jochen Möller, Präsident des DLRG-Landesverbandes Schleswig-Holstein. – „Seit Beginn dieser Legislaturperiode haben fast 60 Menschen in Schleswig-Holstein ihr Leben im Wasser verloren. In diesem Jahr sind bereits mind. 23 Menschen in verschiedensten Gewässern im Land ertrunken. - Die DLRG in Schleswig-Holstein verfügt über 30 Einheiten der Wasserrettung mit 500 Einsatzkräften verteilt im ganzen Land. Diese mobilen Einheiten sind zu jeder Zeit sofort verfügbar, an 365 Tagen im Jahr, 24 Stunden am Tag. – Die Mitwirkung der ehrenamtlichen Hilfsorganisationen in der Wasserrettung erhöht somit die Sicherheit aller Bürger, ob nun Einheimische oder Gäste“ erläutert der DLRG-Präsident weiter.

In der Realität des Alltags hatte sich die Wasserrettung ohnehin seit vielen Jahren etabliert: Sie findet in den Kreisen und kreisfreien Städten sowie an den Küstengewässern unter Beteiligung von Feuerwehren, Hilfsorganisationen und der DGzRS statt. Dies gelingt an vielen Orten im Land, z. B. in Flensburg oder auch St. Peter-Ording, wo z.B. die Feuerwehr und die DLRG partnerschaftlich für die gemeinsame Sache arbeiten, schon heute bestens.

„Das neue Gesetz zur Wasserrettung ermöglicht nun eine sofortige Alarmierung und einen schnellstmöglichen Einsatz aller geeigneten Einheiten der Wasserrettung, ein frühzeitiges Eintreffen am Unfallort und eine technisch optimale Kommunikation zwischen den verschiedenen Organisationen“ erklärt Jan Frederik Schlie, stellv. Leiter Einsatz des DLRG-Landesverbandes.

 „Da es keine einheitlichen Regelungen für die Wasserrettung in Schleswig-Holstein gab, kam es immer wieder vor, dass zwar Hilfeleistungspotentiale in unmittelbarer Nähe zur Verfügung standen, sie jedoch nicht gerufen wurden, da ihr Einsatz und vor allem die Alarmierungswege nicht klar geregelt waren. – Dem kann nun Abhilfe geschaffen werden. – Auch eine landeseinheitliche Qualität der Wasserrettung durch Ausbildungs- und Ausstattungsstandards für alle beteiligten Einheiten spielt im gemeinsamen Rettungseinsatz, wenn jede Sekunde zählt, eine sehr wichtige Rolle“ so Schlie weiter.

Die Einbindung aller Wasserrettungseinheiten wird durch das neue Gesetz künftig gewährleistet. Bereits heute existierende Einheiten der Wasserrettung werden genutzt und gehen nicht verloren. Das Gesetz bindet die notwendigen Erfordernisse für die gesetzliche Regelung der Wasserrettung in Schleswig-Holstein zusammen. Wo bereits heute Notwendigkeiten für Wasserrettung bestehen, kann die professionelle Arbeit weitergehen, aber auch Ergänzungen bei künftigen Bedarfen werden berücksichtigt.

"Für die Aufrechterhaltung der anerkannten Einheiten der Wasserrettung begrüßen wir ausdrücklich die Möglichkeit der finanziellen Zuschüsse durch das Land außerhalb der Mittel der Feuerschutzsteuer und des Katastrophenschutzes“ führt DLRG-Präsident Jochen Möller aus. „Darüber hinaus sieht die DLRG es nach wie vor auch als ihre gesellschaftliche Verantwortung an, auch eigene Finanzmittel im Kampf gegen den Ertrinkungstod zur Verfügung zu stellen“ so Möller weiter.

 

DLRG Landesverband Schleswig-Holstein e.V.

Als einer von 18 Landesverbänden der DLRG stellt der Landesverband Schleswig-Holstein, mit rund 32.000 Mitgliedern und darüber hinaus vielen Förderern, die Wassersicherheit in Schleswig-Holstein sicher. Auf etwa 150 Wasserrettungsstationen an der Küste und im Binnenland sorgt die DLRG damit für sichere Freizeit am und im Wasser. Ein weiteres großes Aufgabengebiet ist die Ausbildung von Nichtschwimmern zu Schwimmern und von Schwimmern zu Rettungsschwimmern. Der Landesverband ist mit seinen etwa 100 Gliederungen vor Ort der wohl größte Anbieter von Schwimmkursen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene (über 10.400 „Abzeichen“ in 2019). Die Bekämpfung des Ertrinkungstodes ist die Kernaufgabe, an der sich alle weiteren Aufgaben ausrichten – dabei werden jährlich rund 200.000 Stunden für Aus- und Fortbildung der eigenen Aktiven geleistet.

Auch für die mobilen Wasserrettungseinheiten ist der DLRG-Nachwuchs gesichert: Mit über 20.000 Mitgliedern ist die DLRG-Jugend der drittgrößte Jugendverband in Schleswig-Holstein.

Die Mitgliederzahlen der DLRG sind – im Gegensatz zu allgemeinen Trends im Land – in den letzten Jahren kontinuierlich angestiegen.

 

Kontakt:

Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG)

Landesverband Schleswig-Holstein e.V.

Thies O. Wolfhagen, Landesgeschäftsführer / Pressesprecher

T +49 4351 7177-0                              F +49 4351 7177-44

E kommunikation@sh.dlrg.de        H www.sh.dlrg.de

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