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Gerichtliche Geldauflagen – Unterstützung für das Ehrenamt

Gerichtliche Geldauflagen leisten einen wichtigen Beitrag dazu, unsere gemeinnützige und vollständig ehrenamtliche Arbeit in Schleswig-Holstein zu ermöglichen. Sie helfen uns dabei, unsere Aufgaben für die Sicherheit der Menschen am und im Wasser
zuverlässig wahrzunehmen. Aus den Kapitalerträgen werden die Kinder- und Jugendarbeit der DLRG, Qualifizierungsmaßnahmen und Ausrüstungen der DLRG-Rettungsschwimmer finanziert.

 

Informationen für Richterinnen und Richter sowie
Staatsanwältinnen und Staatsanwälte

Gerichte und Staatsanwaltschaften können Geldauflagen zugunsten gemeinnütziger Organisationen festlegen. Mit diesen Mitteln unterstützen Sie unmittelbar unsere gemeinnützige Arbeit in Schleswig-Holstein. Unsere Aufgaben werden dabei nahezu vollständig von ehrenamtlich engagierten Menschen getragen.

Für die Abwicklung von Geldauflagen steht ein gesondertes Konto zur Verfügung:

Kontoinhaber: DLRG-Stiftung Schleswig-Holstein
IBAN: DE95 2105 0170 1001 7393 72
BIC: NOLADE21KIE
Kreditinstitut: Förde Sparkasse

Gerne informieren wir Sie ausführlicher über unsere Arbeit und die Verwendung der uns anvertrauten Mittel. Auf Wunsch stellen wir Ihnen zudem vorbereitete Informationsunterlagen zur Verfügung. Über eingegangene Zahlungen informieren wir die zuständigen Gerichte bzw. Staatsanwaltschaften entsprechend den geltenden Vorgaben. Bitte beachten Sie, dass für Geldauflagen keine Zuwendungs- bzw. Spendenbescheinigungen ausgestellt werden können.

Wir freuen uns, wenn Sie die DLRG Stiftung Schleswig-Holstein bei der Vergabe von Geldauflagen berücksichtigen. Mit Ihrer Zuweisung stärken Sie das ehrenamtliche Engagement für die Sicherheit am und im Wasser.

 

Hinweise für Zahlungspflichtige

Sie haben von einem Gericht oder einer Staatsanwaltschaft die Auflage erhalten, eine Zahlung an die DLRG Stiftung Schleswig-Holstein zu leisten?

Vielen Dank. Ihre Zahlung kommt unserer gemeinnützigen Arbeit zugute und unterstützt die vielen ehrenamtlich engagierten Menschen, die sich in Schleswig-Holstein für die Sicherheit am und im Wasser einsetzen.

 

So leisten Sie Ihre Zahlung

Bitte überweisen Sie den festgelegten Betrag ausschließlich auf das für Geldauflagen vorgesehene Konto:

Kontoinhaber: DLRG-Stiftung Schleswig-Holstein
IBAN: DE95 2105 0170 1001 7393 72
BIC: NOLADE21KIE
Kreditinstitut: Förde Sparkasse
Verwendungszweck: Zustiftung

 

Bitte unbedingt beachten

Geben Sie bei Ihrer Überweisung immer das Aktenzeichen des Gerichts bzw. der Staatsanwaltschaft als Verwendungszweck an. Nur mit dem korrekten Aktenzeichen können wir Ihre Zahlung eindeutig zuordnen und den Zahlungseingang gegenüber der zuständigen Stelle bestätigen. Für Zahlungen aufgrund einer gerichtlichen oder staatsanwaltschaftlichen Geldauflage dürfen wir keine Zuwendungsbescheinigung ausstellen.

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