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Kindeswohlgefährdung - ein Thema, dem die DLRG achtsam und aufmerksam begegnet

Die DLRG Schleswig-Holstein bietet durch ihre Aufgaben und die daraus resultierenden unterschiedlichen Angebote einen wichtigen Erfahrungsbereich für Kinder, Jugendliche und junge „Erwachsene“.

Durch vielfältige Angebote wie z.B. Schwimmtraining oder auch Ausflüge und Freizeiten ergeben sich in der DLRG verschiedene Situationen, die die Möglichkeit bieten, Kindeswohlgefährdung zu erkennen.

Außerdem können sich durch die DLRG-spezifischen Angebote auch Situationen ergeben, die sexualisierte Gewalt begünstigen können.

Um dem Thema besser begegnen zu können, gründete der DLRG Landesverband Schleswig-Holstein gemeinsam mit der DLRG-Jugend Schleswig-Holstein die Projektgruppe Kindeswohlgefährdung. Erfahrene und geschulte Mitarbeiter*innen und Ehrenamtliche mit wachen Augen und einem feinen Gespür stehen als Ansprechpersonen bereit - für alles, was auf der Seele liegt, vielleicht aufhorchen lässt, verunsichert oder einfach ein unangenehmes Gefühl verursacht. 

Schau nicht weg - hör zu!

Selbsterklärung

Selbsterklärung des DLRG Landesverbandes Schleswig-Holstein & der DLRG-Jugend Schleswig-Holstein

Im Rahmen des Projektes Kindeswohlgefährdung entstand die Idee allen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der DLRG und DLRG-Jugend im Landesverband Schleswig-Holstein ein gemeinsames Wertesystem zu geben. Hieraus entstand diese Selbsterklärung. 

Die hier abgedruckte Selbsterklärung wurde am 27./28.04.2013 auf der Landesverbandshaupttagung der DLRG und dem Landesjugendtag der DLRG-Jugend des Landesverbandes Schleswig-Holstein von den Delegierten unterschrieben und zur weiteren Anwendung empfohlen. 

Natürlich bietet eine solche Erklärung für sich genommen keinen Schutz. Jeder kann hier unterschreiben und später ganz anders handeln. Dennoch beinhaltet die Anwendung der Selbsterklärung im Alltag eine Chance zur Reflexion des eigenen Handelns und des Handelns anderer in unserem Verband. 

Die Punkte der Selbsterklärung regen zur Auseinandersetzung mit den angesprochenen Themenfeldern an. Sie ermöglichen die Diskussion dieser kritischen Themen mit jedem einzelnen Mitarbeitenden der DLRG und der DLRG-Jugend im Landesverband Schleswig-Holstein. 

Wenn die Selbsterklärung nicht nur ein weiterer Zettel bleibt, den man irgendwo abheftet, sondern gelebte Kultur in unserem Vereinsalltag wird, kann daraus eine Kultur des Aufeinander-Achtens, der Offenheit und des Vertrauens erwachsen. In einem solchen Umfeld haben es Täter und Täterinnen schwer, unerkannt zu bleiben und Betroffene verhältnismäßig leicht, sich zu öffnen, sich jemandem anzuvertrauen und Hilfe zu suchen.

Wie geht man mit der Selbsterklärung um, hier einige Ansätze:

  • Die Selbsterklärung wird bei Mitarbeiteraus- und Weiterbildungen thematisiert und durchgesprochen. Dies kann durch Diskussionen in Kleingruppen oder im Plenum passieren, durch spielerische Ansätze, durch Selbstreflektion, … Die Hauptsache ist, dass die Grundsätze der Selbsterklärung bei den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen präsent und verankert sind.
  • Bei Verdachtsfällen kann die Selbsterklärung dazu dienen, sich selbst und dem potentiellen Täter eventuell vergessene Grundsätze wieder ins Gedächtnis zu rufen, sein eigenes Verhalten und das anderer anhand dieser Leitlinien zu reflektieren und Verhaltensrichtlinien für die Zukunft zu entwickeln.

Ansprechpersonen

: Renate Riecken

Renate Riecken

: Barbara Achhammer

Barbara Achhammer

: Robin Wendt

Robin Wendt

: Torben Bläse

Torben Bläse

Bundeskinderschutzgesetz

Informationen zum Bundeskinderschutzgesetz

Seit Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetztes 2012 sind viele neue Regelungen umgesetzt worden. Das  Bundeskinderschutzgesetz erweitert die Vorschriften im SGB VIII und sieht vor, dass zukünftig auch von Ehrenamtlichen ein Führungszeugnis vorgelegt werden muss, wenn Art, Dauer und Intensität des Kontakts dieser Personen mit Kindern und Jugendlichen dies notwendig machen. Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe (i.d.R. Jugendamt Kreis/kreisfreie Stadt) sollen über die dafür in Frage kommenden Tätigkeiten mit den Vereinen Vereinbarungen schließen. Bei Bedarf kann hierzu im Vorwege Rücksprache mit  der DLRG SH  gehalten werden. (Ansprechpartnerin: Barbara Achhammer, 04351/ 71 77-19, Barbara.Achhammer@sh.dlrg-jugend.de). 

Erweitertes Führungszeugnis - Gebührenbefreiung für Ehrenamtliche

Das erweiterte Führungszeugnis muss von der jeweiligen Person bei ihrer Meldebehörde beantragt werden. Dazu muss die Gliederung bestätigen, dass die Voraussetzungen für die Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses nach §30a Abs. 1 BZRG vorliegen.

Die Gebühren für die Ausstellung eines erweiterten Führungszeugnisses betragen 13,- EUR. Eine Gebührenbefreiung für die ehrenamtliche Tätigkeit bei gemeinnützigen Trägern ist vom Bundesamt für Justiz ausdrücklich vorgesehen und sollte daher von Ehrenamtlichen unbedingt beantragt werden!

Hier findet ihr einen entsprechenden Mustertext:

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