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Rettungsfähigkeit für Lehrkräfte

Jede Schwimmlehrkraft in SH muss ihre Rettungsfähigkeit alle vier Jahre auffrischen und entsprechend dokumentieren. Die Ausbilder*innen im Bereich Rettungsschwimmen der DLRG sind befähigt, diese Rettungsfähigkeit abzuprüfen. 

Die erfolgreich nachgewiesene Rettungsfähigkeit wird mit diesem Formblatt bescheinigt. 

Allgemeine Informationen zum Nachweis der Rettungsfähigkeit und den erforderlichen Kenntnissen für Lehrkräfte in Schleswig-Holstein gibt es hier

Die Rettungsfähigkeit kann auch in Form eines aktuellen Deutschen Rettungsschwimmabzeichens in Bronze nachgewiesen werden - die DLRG empfiehlt Silber. Die Ausbildung dazu kann bei einer DLRG-Ortsgruppe absolviert werden. Hier findest du die DLRG in deiner Nähe.

Bei Fragen zu den Projekten "Seepferdchen für alle" oder "Schleswig-Holstein lernt schwimmen" schreibt gerne eine Mail an unsere Landesbeauftragte für Schulen.

Weitere Infos und Materialien zum Thema "Sicherheit im Schwimmunterricht" gibt es beim DLRG Bundesverband.

 

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